Seit Anfang des Jahres 2023 betreibt die Stadt Berggießhübel in der Grundschule Berggießhübel in jedem Klassenraum einen Access Point des Typs UniFi 6 Long Ranch. Long Ranch steht für eine extra große Reichweite, starke Strahlung. Die Folgen der Installation sind z.B. in dem Klassenzimmer meines Kindes, dass die Kinder aus aktuell 12 Strahlungsquellen NonStop bestrahlt werden.
Im 2,4 Ghz Bereich aus acht Quellen, im 5 Ghz Bereich aus vier Quellen.
Die Wlanstrahlung geht durch Wände und den Körpern unserer Kinder.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt in seinem Schreiben…
„Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und Wlan“ vom Juni 2019
Empfehlungen und Vorsorge
Der Trend zu portablen und mobilen Funkanwendungen führt insgesamt zu mehr Situationen, in denen man hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt ist.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt generell, diese zu minimieren, um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesundheitliche Risiken gering zu halten. Einfache Maßnahmen sind hierfür:
Stellen Sie zentrale WLAN-Zugangspunkte an Orten auf, an denen sich Personen nicht ständig aufhalten, zum Beispiel in einem Flur.
Falls vorhanden, stellen Sie die Reichweitenbegrenzung ein, um die maximale Strahlungsleistung zu reduzieren. Bevorzugen Sie Kabelverbindungen, wenn auf Drahtlostechnik verzichtet werden kann.
Des weiteren…
Bundesamt für Strahlenschutz
Vorsorge
Um wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung Rechnung zu berücksichtigen, sollten geeignete Vorsorgemaßnahmen die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder ergänzen.
Bürger*innen in möglichst geringem Maße hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind („Reduktion der Exposition“)
Individuelle Vorsorgemaßnahmen
Halten Sie Abstand.
Verringern Sie die Dauer der Einwirkung und schalten Sie unnötige Quellen ab.
Schalten Sie den WLAN Router aus, wenn er nicht benötigt wird, also zum …
Verwenden Sie strahlungsarme Geräte.
Der kindliche und jugendliche Organismus reagiert grundsätzlich empfindlicher auf Mobilfunk und insbesondere auf die gepulsten Frequenzen des WLAN, als der von Erwachsenen. Wissenschaftliche Studien und ärztliche Beobachtungen haben belegt, das zum Beispiel der Kopf eines Kindes aufgrund seiner geringen Größe und der dünnen Schädelknochen viel mehr Strahlung aufnimmt, als der eines Erwachsenen. Das bedeutet auch, dass tiefer liegende Areale im Körper und Gehirn bestrahlt werden.
Prof. Dr. med. Lengfelder (Strahlenbiologe) im Gespräch mit N24.de bestätigt Lengfelder, dass es nicht gesund sein kann, wenn ein Körper ständig elektromagnetischen Feldern ausgesetzt ist. Er beanstandet, dass für die Zulassung von Geräten mit elektromagnetischen Feldern nur die Er-wärmung des Körpers als Grenzwert genutzt wird.
Was dann letztendlich bedeutet, dass z.B. eine Zellschädigung nicht berücksichtigt wird.
Des weiteren äußert sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in dem Schreiben zum Thema:
„Gesundheitsgefährdung durch Wlan-Strahlung an Hambuger Schulen“
Forschung von Dipl. Biologin Isabel Wilke :
Aufgabenstellung: Wirkung nicht-ionisierender Strahlung in der Mikrowellen (MW)- Frequenz 2,45 GHz (2.450 MHz), die hauptsächlich für WLAN/WiFi-Anwendungen (Wireless Local Area Network) und den Mikrowellenherd genutzt wird. Neuere WLAN- Standards nutzen auch die Frequenzen 5 GHz, 6 GHz und 60 GHz.
Methode: Für diesen Review wurden Studien v.a. in den Datenbanken livivo (zbmed) und PubMed recherchiert, ohne Einschränkung des Erscheinungsdatums. Die ausgewählten Studien sind in anerkannten Fachzeitschriften publiziert.
Ergebnis: Analysiert wurden mehr als 100 Studien zur Frequenz 2,45 GHz, die meist unterhalb der ICNIRP-Sicherheitsrichtlinien (in Deutschland als Grenzwerte in der 26. BImSchV festgelegt) Veränderungen gegenüber unbestrahlten Gruppen gefunden haben. Dokumentiert sind Studien zur Schädigung der Fruchtbarkeit, zur Einwirkung auf das EEG und Gehirnfunktionen, auf die DNA und die Krebsentwicklung, zu Wirkungen auf Herz, Leber, Schilddrüse, Genexpression, Zellzyklus, Zellmembran, Bakterien und Pflanzen. Als Wirkmechanismus identifizieren viele Studien oxidativen Zellstress. Negative Auswirkungen auf Lernen, Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Verhalten sind Ergebnis zelltoxischer Effekte.
Schlussfolgerungen: Aufgrund der umfangreichen Forschungslage und der negativen gesundheitlichen Wirkungen, die in der überwiegenden Zahl der Studien gefunden werden, wird in Übereinstimmung mit offiziellen Verlautbarungen empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Strahlungsbelastung zu verringern. Kabelgebundene Lösungen sollten bevorzugt werden. Dies ist auch die Aussage des Bundesamt für Strahlenschutz. Die geltenden Grenz- und SAR-Werte schützen nicht vor den gesundheitlichen Risiken der WLAN-Strahlung. Die negativen Auswirkungen auf Lernen, Aufmerksamkeit und Verhalten begründen für Erziehungsinstitutionen aller Altersstufen einen Verzicht auf WLAN- Anwendungen. WLAN sollte nicht in Schlafzimmern, an Arbeitsplätzen, in Aufenthaltsräumen, Krankenzimmern, Hörsälen, Klassenzimmern und in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden. Die möglichen Gefahren durch WLANStrahlung könnten umgangen werden mit der Erprobung alternativer Übertragungstechniken mit anderen Frequenzbändern, wie die optische VLC/LiFi-Technik (Visible Light Communication). Wenn sich als Übergangslösung WLAN nicht vermeiden lässt, muss nach dem ALARA- Prinzip gehandelt werden: kein dauerstrahlendes, sondern ein abschaltbares und leistungsgeregeltes WLAN.
Zum Thema Forschung hochfrequente Strahlung zu Frau Wilke verweise ich auch auf die Expertengruppe BERENIS
Der Artikel behandelt die im Mobilfunk hochfrequente Strahlung, die gleich der Wlanstrahlung in der Grundschule Berggießhübel ist.
Alternative Installation:
Eine alternative Installation wäre eine kabelgebundene Vernetzung des Klassenzimmer, wie vom Bundesamt für Strahlenschutz empfohlen. Ich selbst unterrichte an einem Lehrerpult, welches zu 100 % mit allen Geräten verkabelt ist.
Eine weitere Alternative sind Repeater, die man in jedes Klassenzimmer an einer Steckdose mit einem Ein- Ausschalter aktivieren kann.
Des weiteren kann man Ethernet – Dongles nutzen, an die man ein herkömmliches Lan – Kabel anschließen kann und per Stecker an ein Tablett. Dafür würde sich vielleicht der Computerraum der Schule anbieten.
Vorab ist aber auch unbedingt zu prüfen, welche Notwendigkeit überhaupt besteht, Grundschul-kinder digital zu unterrichten.
Gerade in der Grundschule sollte die Herausbildung und Festigung feinmotorischer Fertigkeiten mittels Schreibgeräten und anderer Materialien im Vordergrund stehen (sächsischer Lehrplan).
Bis heute sind die Eltern der Grundschule Berggießhübel nicht darüber unterrichtet worden, welches Klassen wie und wie lange digital unterrichtet werden sollen. Digitalter Unterricht findet nicht statt. Bestrahlt wird trotzdem in voller Leistung.
Der digitale Pakt für Schulen macht es der Stadt möglich, die Schule digital auszustatten.
Leider hat die Stadt Berggießhübel von der Kabellösung keinen Gebrauch gemacht. Dies trotz sehr frühzeitiger Kenntnis über die Gefahren von Wlan! So wurde schon früh von den Lehrern und Schulleitung gefordert, eine Kabellösung zu installieren und begründet. Die Überraschung war groß, als das Wlan installiert wurde.
Bemerkung:
Aufgrund meiner Schreiben und besorgter Eltern, wurde das Wlan in der Schule ein paar Wochen abgeschaltet. Dann wurde es wieder aktiviert mit noch mehr strahlenden Quellen.
Wo wurde die Digitalisierung in der Schule wieder zurück gebaut?
Australien hatte nach 2012 2,4 Milliarden australische Dollars in die Laptop-Ausstattung von Schulen investiert. Seit 2016 werden die Geräte wieder aus dem Unterricht entfernt. John Vallance, der Direktor der teuersten Privatschule Sydneys äußerte dazu:
„Laptops seien in der Klasse nicht notwendig. Traditioneller Unterricht sei wesentlich effektiver.“
Frankreich hat WLAN in Einrichtungen für Kinder gesetzlich verboten, um sie vor der elektromagnetischen Strahlung zu schützen. In der Erklärung von Nikosia fordern die Österreichische und Zyprische Ärztekammer ein WLAN-Verbot an Schulen. Solche Warnungen beruhen auf einer besorgniserregenden Studienlage. Auf höchster wissenschaftlicher Ebene, im Springer-Reference-Book, haben bereits 2014 im WLAN-Review Naziroglu/Akman das Schädigungspotenzial beschrieben. Der bisher größte Review von Dipl. Biologin Isabel Wilke 2018 (siehe oben) listet 100 Studien, die Folgen wie Kopfschmerzen, Konzentrations- und Fruchtbarkeitsstörungen, verschlechtertes Lern- und Erinnerungsvermögen bis zum Krebsrisiko beschreiben.
Israel
Das israelische Gesundheitsministerium hat eine großangelegte öffentliche Aufklärungskampagne gestartet, um die Exposition von Kindern durch elektromagnetische Strahlung und Funkstrahlung zu reduzieren. Die Empfehlungen des israelischen Gesundheitsministeriums (Israeli Ministry of Health (MoH)) wurden im Bericht zur Umweltgesundheit in Israel 2015 (Environmental Health in Israel – Report 2015) veröffentlicht. In ihm wird erklärt: „Im Hinblick auf Kinder sollte Vorsorge konsequent umgesetzt werden, da sie anfälliger für das Entstehen von Krebs sind.“
Bürgermeister von Haifa (Israel) verbietet W-LAN an Schulen und Kindergärten
Publiziert 22. April 2016
Die drittgrößte Stadt Haifa in Israel gab bekannt, dass sie die W-LAN Router von den Schulen entfernen werde. Das ist vom Bürgermeister Yona Yahav bekannt gegeben worden. Er sagte „Wenn es einen Zweifel gibt, der unsere Kinder betrifft, gibt es keine Zweifel mehr“. Er ordnete an, dass alle WiFis sofort deinstalliert werden und statt dessen kabelgebundenes Internet zu installieren sei . Dies gilt ebenfalls für alle Kindergärten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Strahlung als möglicherweise krebserregend eingestuft. Das BfS selbst bestätigt eine krebspromovierende Wirkung unterhalb der Grenzwerte.
Ich möchte Sie ins besonders auf die
„Drucksache 20/5646 vom Deutschen Bundestag vom 14.02.2023“
aufmerksam machen.
Zitat Seite 140:
„Es wurden 36 epidemiologische und 12 experimentelle Studien zu Kindern und Jugendlichen sowie eine epidemiologische Studie zu älteren Menschen im Hinblick auf die biologischen und gesundheitlichen Folgen von HF-EMF kabelloser Kommunikationsgeräte (Mobilfunk, Schnurlostelefon, WLAN, Bluetooth etc.) systematisch analysiert und bewertet. In 34 Studien wurde die Nutzung eines Mobiltelefons untersucht, in 2 Studien die Exposition bei Mobilfunkbasisstationen und 13 Studien untersuchten die Nutzung eines Mobiltelefons zusammen mit der Exposition z.B. bei Basisstationen, Fernseh- und Rundfunksendern. In insgesamt 17 Studien fanden sich Hinweise auf verschiedene Wirkungen. In den epidemiologischen Studien wurden am häufigsten Auffälligkeiten im Verhalten beschrieben, insbesondere bei Kindern, die selbst telefonierten oder die während der Schwangerschaft in utero exponiert waren. Darüber hinaus gaben Kinder und Jugendliche gesundheitliche Beschwerden (Kopfschmerzen, Müdigkeit etc.) an, wenn sie mit dem Handy telefonierten. Ebenso wurden Wirkungen auf die Kognition bei Jugendlichen gefunden.
In den experimentellen Studien gab es einzelne Hinweise auf Veränderungen der Hirnaktivität, des Hautwiderstands und eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit.
Die einzige epidemiologische Studie zu Senioren zeigte keine statistisch signifikanten Ergebnisse für das Auftreten von Hirntumor bei den Nutzern von Mobiltelefonen. Die meisten Studien weisen jedoch eine Reihe von methodischen Schwächen auf, die die interne Validität der Ergebnisse einschränken. Nur drei epidemiologische Studien und eine experimentelle Studie, die eine Wirkung der HF-EMF-Exposition fanden, hatten ein geringes Biasrisiko und wurden dementsprechend einer hohen Studienqualität zugeordnet. Die anderen 13 Publikationen mit Hinweisen auf Wirkungen hatten nur eine moderate (n = 11) oder gar eine geringe (n = 2) Studienqualität. Zukünftige Studien sollten daher gezielter Biasrisiken bezüglich des Designs, der Durchführung sowie der Dokumentation der Studie minimieren. Hierbei sollten ins besondere die Schlüsselfaktoren Verblindung, Expositions-bestimmung sowie die vollständige Beschreibung der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Aufgrund der insgesamt quantitativ und qualitativ noch immer unzureichenden Studienlage kann die Evidenz für Wirkungen von Mobilfunk auf die Kognition, das Verhalten und subjektive Beschwerden bei Kindern und Jugendlichen nicht abschließend beurteilt werden.
Die unzureichende Studienlage insbesondere im Hinblick auf möglich negative gesundheitliche Auswirkungen ist zugleich derzeit nicht ausreichend, um Wirkungen (insbesondere Langzeitwirkungen) auszuschließen.“
Somit folgt nach 12 Jahren nun endlich auch der Deutsche Bundestag der WHO, die bereits im Mai 2011 zum gleichen Ergebnis kam. Denn im Jahr 2011 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe IARC, die die potenziellen Auswirkungen von drahtlosen Technologien, einschließlich WLAN (Wireless Local Area Network), auf die Gesundheit untersuchte. In dieser Zusammenfassung stufte die WHO elektromagnetische Felder (EMF), zu denen auch WLAN gehört, als „möglicherweise krebserregend“ ein und klassifizierte sie in die Gefahrenklasse 2B.
Kinder haben aufgrund ihres Körperbaus tendenziell eine höhere Absorption der Strahlung, und müssen daher besonders geschützt werden.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2
Aufgrund der Aussage der WHO und des Deutschen Bundestages, insbesondere dass gesundheitliche Wirkungen (vor allem Langzeitwirkungen) von pulsierender hochfrequenten Strahlungen, also von Wlan, Bluetooth und Mobilfunk nicht ausgeschlossen werden können bitte ich Sie, meinem Wunsch der einstweiligen Verfügung doch noch nachzukommen, das Wlan in der Schule umgehend abzuschalten oder alternativ den Forderungen dieses Schreibens nachzukommen.
Eltern, deren Kinder auch auf die Grundschule Berggießhübel gehen und ich haben überlegt, wie man die unglückliche Situation, dass die Access Points für die Übertragung von gepulster hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung in jedem Klassenraum installiert wurden, zu etwas akzeptablen wenden könnte.
Dazu gibt es folgende Beispielidee:
Vergleichsbeispiel Licht in unseren Wohnräumen und Wlan in Gebäuden:
Wir Menschen haben in unserer Wohnung / Haus nicht einen zentralen Lichtschalter am Eingang um das Licht in allen Räumen anzuschalten. Sondern wir haben in jedem Raum einen separaten Lichtschalter. Denn so können wir dort Licht einschalten, wo wir es brauchen. Und nicht nur das. Wir haben auch den Anspruch auf eine angepasste Lichtstärke (Lichtleistung) in den einzelnen Räumen. Helligkeit wie wir es brauchen und nötig ist. Diese gesamte Vorgehensweise spart dann auch noch zusätzlich Strom.
So wie man in diesem Beispiel mit Licht umgeht, kann man es auch mit Wlan in der Grundschule handhaben.
Nicht über einen „Schalter“ alle Access Points aktivieren, sondern nur den Access Point in dem Raum, wo das Wlan auch gebraucht wird. Und in diesem Raum verwendet man auch nur die Signalstärke, die wirklich für die verbundenen Geräte gebraucht wird. Bei den völlig überdimensionierten Access Points reicht es aus, die Sendeleistung auf das niedrigste einzustellen.
Beispiel: In meiner Wohnung reicht eine Sendeleistung des Wlan von nur 12 % aus, um alle Geräte zu versorgen.
Das lässt sich alles über die Software / Wlan Controller für die Access Points einstellen. Wird das Wlan (Access Point) nicht mehr gebraucht, wird es sofort nach Gebrauch (am Ende der Unterrichtsstunde) wieder abgeschaltet.
Es ist sehr schade und unverständlich, dass die Stadt oder Schule von den Einstellmöglichkeiten keinen Gebrauch macht, obwohl die Gesundheitsgefährdung bekannt ist!
Die meiste Zeit wird das Wlan in der Schule nicht gebraucht. So die Worte vom Bürgermeister Peters. Selbst der Lehrplan für die Grundschulen zeigt nur eine minimale Nutzungsmöglichkeit. Der aktuelle NonStop Betrieb (auch am Wochenende) der Access Points mit voller Leistung macht keinen Sinn, ist eine unnötige gesundheitliche Strahlenbelastung für die Kinder und Lehrer und Energieverschwendung! Zielgerichtetes aktivieren oder Deaktivierung der Access Points soll die Lösung sein. Diese Lösung reduziert die Strahlung im Gebäude auf ein Minimum, und eine erhebliche Energieeinsparung gibt es gratis mit dazu.
Die Forderung an die Stadt Berggießhübel lautet wie folgt:
– Zielgerichtete Nutzung des Wlan
– Aktivierung nur, wenn auch eine aktuelle Nutzung ansteht. Deaktivierung bei
nicht Nutzung, sofort nach der Unterrichtsstunde
– Nur den Access Point aktivieren, der in dem Raum ist, wo Wlan benötigt wird
– Die Sendeleistung von allen Access Points in der Schule auf das niedrigste an
Sendeleistung reduzieren
– Das 2,4 Ghz Netzwerk abschalten und nur mit dem 5 Ghz Netzwerk arbeiten
Das Einlassen der Stadt Berggießhübel auf die Forderungen hätte keinerlei Nachteile für die geplante Nutzung des Wlan / Access Points in der Schule.
Eine Kabellösung für alle Endgeräte bleibt dennoch der Favorit für die Eltern und mich!
Die „Orientierungshilfe zur grundlegenden Digitalinfrastruktur an Schulen 2019 -2021“ vom Staatsministerium Kultus, Freistaat Sachen schreibt vor, dass div. Geräte auch über Kabel zu versorgen sind.
Die Eltern der Grundschulkinder und ich würden uns freuen, wenn die Stadt sich auf unsere Vorschläge einlassen würde. Dies aufgrund der gesundheitlichen Bedenken durch Wlan – Strahlung und nachgewiesenen Veränderungen der Hirnaktivität. Auch die Energieeinsparung möchte hier benannt werden.
Nicht das Gerichtsverfahren ist unser Interesse, sondern der Schutz unserer Kinder.